Bedingungen für die Aktivierung einer Bergbauanlage und Vergabe einer MA-Nummer
- Unter Bergbaustandorten werden Orte oder Einrichtungen verstanden, die in einer aktuellen oder historischen Beziehung zum Aufsuchen und produktiven Gewinnen / Fördern oder Aufbereiten von Bodenschätzen stehen (z.B. Bergwerke, Förderanlagen, Halden o.ä.) oder eine andere enge Verbindung zum Bergbau haben. (z.B. Bergbauschule, Bergbauuniversität, Bergbaumuseum, Bergbaudenkmäler o.ä.)
- Die Amateurfunk-Station muss sich auf ausgewiesenen und namentlich bekannten Bergbaugelände befinden. Das Gelände muss durch Einzäunung oder Beschilderung eindeutig als Bergbaugelände erkennbar sein.
- Die Erstaktivierung muss mit dem vorgesehenen Formular rechtzeitig ( 14 Tage vor Betrieb) angemeldet werden.
- Für die Vergabe einer MA-Nummer sind bei der Erstaktivierung min. 50 QSO`s nachzuweisen. (Einsendung des Logbuches.)
- Die Nummer wird nur dem Bergbaugelände und nicht der Station zugeteilt. (Ausnahme sind besondere Club-Stationen, die in enger Verbindung zum Bergbau stehen)
- Bei jeder weiteren Aktivität kann diese Nummer dann verwendet werden.
- Wenn sich ein OV- oder Clubheim auf einem Bergbaugelände befindet, entfällt die Erstaktivierung und die MA Nummer kann sofort beantragt werden.